Gemeindliche Ehrungen - Anmeldung bis 8. Januar möglich

2024-11-26

Sportlerehrung  im Frühjahr 2025 im Haus der Kultur geplant, „Funktionärsehrung“ soll auch durchgeführt werden

Sollten Sie Sportler kennen, die 2024 entsprechende Erfolge oder Auszeichnungen erreicht haben, bitte wir um Anmeldung. 


„Funktionärsehrung“ geplant
Wir planen, die Ehrung ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger ebenfalls im Jahr 2025durchzuführen. Dazu bitten wir Sie um Mitteilung der Ehrungsvorschläge.

Anmeldung erfolgt online 
Die Anmeldelisten für beide Ehrungen sind hier veröffentlicht. Bitte beachten Sie die Richtlinien für die jeweilige Ehrung.

 

Anmeldung Sportler

Liste zur Anmeldung - Sportler13 KB

Bitte verändern Sie die Liste nicht und tragen Sie alle zu Ehrenden mit den vollständigen Kontaktdaten sowie auch die Daten der zu ladenden Vereinsvorstände, Trainer, etc. „wie vorgegeben“ ein.

Gleichzeitig bitten wir Sie auch, die geänderten Richtlinien für die Ehrung zu beachten. 

Richtlinien für die Ehrung hervorragender Leistungen auf dem Gebiet des Sports39 KB

 

Anmeldung "Funktionäre"

Liste zur Anmeldung - Funktionäre12 KB

Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Ehrung "Funktionäre": Ehrenamtsmedaille

Die Gemeinde Ainring ehrt langjährig verdiente ehrenamtliche tätige Bürger/innen durch die Verleihung der Ehrenamtsmedaille.
Für die Zuerkennung der Ehrenamtsmedaille werden folgende Zeiten für die Ausübung des Ehrenamtes in Vereinen, Organisationen und Verbänden vorausgesetzt:

Mindestens 10 Jahre                    Ehrenamtsmedaille in Bronze
Mindestens 20 Jahre                    Ehrenamtsmedaille in Silber
Mindestens 30 Jahre                    Ehrenamtsmedaille in Gold

Die Zeiten gelten auch für Personen, die das Ehrenamt nicht für einen Verein, einer Organisation oder in einen Verband ausüben.

Die Ehrenamtsmedaille wird bei einer eigenen Veranstaltung zusammen mit einer entsprechenden Urkunde verliehen. Bei weniger als fünf zu Ehrende kann die Ehrung in einem würdigen Rahmen (z.B. im Rahmen einer Mitgliederversammlung oder einer anderen geeigneten Veranstaltung) durchgeführt werden. Das Vorschlagsrecht hat der Erste Bürgermeister oder jedes Mitglied des Gemeinderates sowie Vorstandsmitglieder der Vereine und Organisationen.
 

Anmeldeschluss: 8. Januar (per Mail an gemeinde@ainring.de)

Bitte beachten Sie, dass nur rechtzeitig eingereichte Anmeldungen berücksichtigt werden können.

Ansprechpartner
Frau Kraus, Tel.:  +49 (8654) 575 11
Herr Nüß, Tel.: +49 (8654) 575 12

 

 

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