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Hecken sind beliebte Grünelemente, um einen Garten aufzuteilen und zu gestalten . Als Sichtschutz werden sie an Grundstücksgrenzen gepflanzt. Ebenfalls kann man mit ihnen lauschige Plätze schaffen.
Seit 1. März bis 30. September ist es verboten, Hecken abzuschneiden oder knapp über dem Boden zu kappen bzw. zu entfernen. Das gilt auch für "lebende Zäune", Gebüsche und andere Gehölze. Für die Umgestaltung des Gartens ist somit ein starker Rückschnitt momentan nicht erlaubt.
Die Vorschrift dient dem Vogelschutz, denn die Tiere suchen im Frühjahr nach Brutplätzen. In Hecken und Gebüschen finden sie geeignete Stellen. Dort bauen sie ihre Nester und ziehen die Jungtiere auf.
Bitte nehmen Sie Rücksicht, wenn sie ihre Büsche mit einem "schonenden Form- und Pflegeschnitt" bearbeiten, den das Gesetz ganzjährig erlaubt. Bevor Sie die Schere ansetzen, prüfen Sie vorsichtig, ob sich in der Hecke bereits ein Vogel eingenistet hat - und verschieben Sie den Schnitt in diesem Fall um einige Wochen. Oft fallen die Nester auf den ersten Blick kaum auf.
Sicher (nicht nur) für Hobbygärtner interessant:
Vögel sind äußerst effiziente biologische Schädlingsbekämpfer, die ihre Arbeit kostenlos und ohne Schadstoffrückstände verrichten. Wo viele Vögel leben, können Insekten wie etwa Blattläuse oder Raupen normalerweise nicht die Oberhand gewinnen.