Bitte helfen Sie mit und vermeiden Sie Behinderungen bei der Abfallentsorgung

2022-11-09

Im Auftrag des Landratsamtes BGL sind die „Müllentsorger“ das ganze Jahr und bei jedem Wetter für unsere Ainringer Einwohnerinnen und Einwohner unterwegs und sorgen für eine zuverlässige Leerung der Mülltonnen.

Doch oft behindern falsch parkende oder ordnungswidrig haltende Fahrzeuge die Entsorgungsfahrzeuge. Zugeparkte Straßen und Abfallbehälterstellplätze erschweren die Arbeit zusätzlich. Bitte bedenken Sie, dass die Unfallverhütungsvorschriften zwingend umgesetzt werden müssen, die Entsorgungsfahrzeuge deshalb nicht rückwärtsfahren dürfen und dadurch oftmals keine Entsorgung möglich ist.

Wir appellieren deshalb, sich an die Parkregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten. Rettungswege dürfen nicht behindert werden, Zufahrten und Engstellen müssen frei bleiben. Das Halten an engen - bis 3,05 Meter breiten - oder unübersichtlichen Straßenstellen ist gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt – für diese gesetzlich geregelten Halteverbotszonen sind i.d.R. keine extra Verkehrszeichen aufgestellt. Auch das Halteverbot im Bereich scharfer Kurven und Wendehämmer ist zu beachten.

Wir hoffen, dass Sie Behinderungen bei der Abfallentsorgung vermeiden und dadurch die „Müllentsorger“ unterstützen. 

 

Bitte helfen Sie mit - und vermeiden Sie Behinderungen bei der Abfallentsorgung

 

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